Bad Wildungen: Baubeginn "Scharnier" am Postplatz
Die ersten Anzeichen, dass die Umsetzung des "Scharniers", der wichtigen Verbindung zwischen Altstadt und Kurviertel, in 2012 zügig weitergeht, gab es schon vor einigen Wochen.
Unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Vorgaben des Naturschutzes hatte bereits Mitte Februar eine Fachfirma die vier Bäume auf dem Postplatz beseitigt.
Nun haben am Montag, dem 12. März, die Tiefbau- und Gestaltungsmaßnahmen auf dem Platz begonnen.
Durchgeführt werden punktuelle Kanal- und Wasserleitungsbaumaßnahmen. In
diesem Zuge werden auch die Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten von Ständen bzw. Verkaufsbuden für Festivitäten verbessert. Dies soll die barrierefreie Nutzbarkeit der Achse "Brunnenstraße/Brunnenallee" bei Veranstaltungen sicherstellen. Weiter geht es dann mit der Pflasterung und Gestaltung des Platzes.
Selbstverständlich sind während der Baumaßnahmen auf dem Postplatz, zu dem auch das Straßenstück "Dürrer Hagen/Poststraße" gehört, alle Geschäfte, Ärzte Wohnungen und Dienstleistungseinrichtungen stets fußläufig erreichbar. Zudem werden in der "Brunnenstraße" weiterhin einige Stellplätze zur Verfügung stehen.
Natürlich wird es auch Änderungen bei der Verkehrsführung geben. Diese verändert sich je nach Baufortschritt und wird detailliert beschildert. Z. B enden ab Montag die "Poststraße", die "Brunnenstraße" sowie der "Dürre Hagen" im Bereich des Post-platzes als Sackgasse. Daher erfolgt die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in diesen Straßen. Die Gewerbetreibenden wurden von Mitarbeitern des Ordnungsamts bereits über die Anfahrbarkeit ihrer Betriebe bezüglich erforderlicher Anlieferungen ausführlich informiert.
Vorgesehen ist es, die Baumaßnahme Ende Mai abzuschließen, damit mit dem
2. Bauabschnitt des Scharniers, der von der "Poststraße" bis zum "Breiten Hagen" reicht, begonnen werden kann.
Gerne beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung weitere Fragen. Ansprechpartner für verkehrstechnische Belange ist das Ordnungsamt
(?: 701-300); für die Baumaßnahme ist das Stadtbauamt zuständig (?: 701-401 und 701-402).
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